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Abänderung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO im fahrerlaubnisrechtlichen Punkteverfahren, nachdem die Behörde eine zuvor ausgesonderte Punktemitteilung des Kraftfahrtbundesamtes vollständig vorgelegt hat. Fortsetzung des Beschlusses vom 7. Januar 2021. (Leitsätze des Gerichts) |