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Kosten für eine Oberflächendesinfektion eines nach einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs sind nicht kausal durch das Unfallereignis verursacht, wenn sie ausschließlich auf einem frei entwickelten Hygienekonzept im Rahmen der Corona-Pandemie beruhen und weder der Wiederherstellung des Fahrzeugs dienen noch gesetzlich vorgeschrieben sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |