|
Der Streitwert in Hauptsacheverfahren wegen der Entziehung einer Fahrerlaubnis beträgt 5.000 Euro. Ist zusätzlich das Erlöschen einer Fahrlehrererlaubnis betroffen, erhöht sich der Streitwert im Hauptsacheverfahren auf 15.000 Euro. Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist der Streitwert für die Entziehung der Fahrerlaubnis auf 2.500 Euro zu halbieren und für das Erlöschen/Ruhen der Fahrlehrererlaubnis 7.500 Euro hinzuzurechnen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |