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Auch wenn der Verkehrsunfall von niemandem beobachtet wurde und der Beklagte eine Unfallverursachung bestritten hat, können hinreichende Indizien für eine Verursachung vorliegen, die in ihrer Gesamtheit zu dem Rückschluss führen, dass dieser beim Rangieren mit dem Fahrzeug gegen das klägerische Fahrzeug gestoßen sein muss. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |