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Eine Gutachtenanordnung erweist sich als rechtswidrig, wenn sie einen Zusatz bzw. Hinweis enthält, dass erfahrungsgemäß seitens der Untersuchungsstelle ein Drogenabstinenznachweis über mindestens sechs Monate verlangt wird, obwohl eine sechsmonatige Abstinenz nach den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung in Fällen des gelegentlichen Konsums von Cannabis im Entziehungsverfahren grundsätzlich nicht gefordert werden darf. Für den Betroffenen muss die Gutachtenanordnung aus sich heraus verständlich sein, um sachgerecht einschätzen zu können, ob er sich der Begutachtung stellt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |