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Eine Kommune kann die ihr für einen Straßenbaum obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzten, wenn aufgrund einer bei einer Sichtkontrolle erkennbaren Fäulnisbildung am Fuße eines Stämmlings des Baums keine weiteren Maßnahmen getroffen werden, um dessen Standsicherheit zu überprüfen. (Leitsätze des Gerichts) |