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Lässt sich die Frage der fristgerechten Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen einen Verwaltungsakt wegen Unklarheiten des Sachverhalts oder schwieriger Rechtsfragen im Rahmen der summarischen Prüfung nicht entscheiden, ist ein Antrag auf Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage zulässig. Die Indizwirkung einer Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten kann durch eine plausible, schlüssige Darstellung des Zustellungsempfängers entkräftet werden, er habe seinen Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |