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Das Amtsgericht Bad Berleburg verurteilte einen Triebfahrzeugführer wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und Vortäuschens einer Straftat zu einer Gesamtfreiheitsstrafe. Die Überzeugung des Gerichts stützte sich maßgeblich auf DNA- und Faserspurengutachten, die den Angeklagten trotz seiner Einlassung, unbekannte Täter hätten die Gullydeckel angebracht, als Täter überführten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |