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Um einem unbewussten Konsum von harten Drogen, wie Amphetamin, Glauben schenken zu können, bedarf es einer detaillierten, in sich stimmigen und von der ersten Einlassung an widerspruchsfreien sowie nachvollziehbaren und soweit möglich auch belegten oder doch nachprüfbaren Schilderung aller für die Würdigung des Vorbringens bedeutender Umstände und Geschehensabläufe. Hohe Anforderungen sind an die Substantiierung zu stellen, insbesondere wenn der Konsum erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung geltend gemacht wird. Es erscheint zudem wenig wahrscheinlich, dass harte Drogen ohne Wissen und gegebenenfalls gegen den Willen zugeführt wurden, ohne dass ein nachvollziehbares Motiv für eine solche Handlung aufgezeigt wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |