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Bei einem Verkehrsunfall an einer Kreuzung mit Lichtzeichenanlage kann eine anteilige Haftung der Beteiligten bestehen. Eine Feststellungsklage auf Ersatz zukünftiger Prämienverluste aus der Inanspruchnahme einer Vollkaskoversicherung ist zulässig, wenn sich der Schaden noch in der Fortentwicklung befindet und nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststeht, ob und inwieweit sich die Rückstufung tatsächlich nachteilig auswirken wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |