|
Der ortsübliche Tarif für die Anmietung eines Pkw als Unfallersatzwagen bemisst sich nach dem arithmetischen Mittel aus den Werten der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Liste im jeweiligen Postleitzahlgebiet, wobei die jeweils tatsächlich erreichte Gesamtmietdauer maßgebend ist. Besondere Umstände des Unfallersatzgeschäfts, wie die Bereitstellung ohne Sicherheitsleistung und ohne festes Mietende, rechtfertigen einen pauschalen Aufschlag auf den Normaltarif. Ein Vorteilsausgleich ist nicht angezeigt, wenn ein klassenniedrigeres Fahrzeug angemietet wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |