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Der BGH hat das Urteil des Landgerichts Hannover im Schuldspruch geändert, insbesondere hinsichtlich des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in Tateinheit mit Urkundenfälschung und gewerbsmäßigem Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen. Teile des Urteils wurden aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |