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Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den Angeklagten SA wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie in Tatmehrheit hierzu des gemeinschaftlichen Betruges in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung. Die Angeklagte KC wurde des gemeinschaftlichen Betruges in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie in Tatmehrheit des gemeinschaftlichen Diebstahls schuldig gesprochen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |