|
Der Angeklagte wird unter Einbeziehung der Strafe aus einem Urteil des Amtsgerichts Paderborn vom 02.09.2019 (Az. 66 Ds 65/19) wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 45 Fällen, davon in 8 Fällen in nicht geringer Menge, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |