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1. Ein Verkehrsteilnehmer muss mit einem Ausschwenkens des Aufliegers eines abbiegenden Sattelzugs auf die Gegenfahrbahn rechnen. 2. Fährt er gleichwohl in den erkannten Gefahrenbereich hinein, verstößt er gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht des § 1 Abs. 2 StVO. (Leitsätze des Gerichts) |