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Das Inverkehrbringen eines Dieselmotors mit einer Motorsteuerungssoftware, die die Vorschriften zur Abgasmessung umgeht und die tatsächlichen NOx-Emissionen im täglichen Betrieb von den auf dem Prüfstand ermittelten entkoppelt, stellt einen Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 826 BGB dar. Der Fahrzeughersteller haftet deliktisch für die daraus resultierende sittenwidrige Schädigung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |