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Das OLG Hamm hat die Klage auf Schadensersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung (Motor EA 189) nach durchgeführtem Softwareupdate abgewiesen und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld, das einen Anspruch nach §§ 826, 31 BGB bejaht hatte, abgeändert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |