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1. Kein "Anspruchsautomatismus" durch den schlichten Erwerb eines vom sog. Diesel-Skandal betroffenen Fahrzeugs 2. Zum Erfordernis der haftungsbegründenden Kausalität zwischen konkludenter Täuschung und Schaden in Form der Eingehung eines ungewollten subjektiv nachteiligen Vertrages. Feststellung einer inneren Tatsache (hier: ungewollter Vertragsschluss) im Wege des Indizienbeweises nach dem Maßstab des § 286 ZPO. (Leitsätze des Gerichts) |