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Die optische Wahrnehmung eines den Fahrer zeigenden Lichtbildes kann – jedenfalls zum Zwecke der Identifizierung des Fahrers – nicht durch die bloße Bekanntgabe der Datenzeile durch die Vorsitzende ersetzt werden. Schweigt das Hauptverhandlungsprotokoll über die Inaugenscheinnahme eines Lichtbildes, so gilt diese als nicht erfolgt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |