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Das Landgericht Bielefeld hat eine Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Glatteisunfalls auf einem Bahnhofsgelände abgewiesen. Die tragenden rechtlichen Gründe für die Abweisung der Klage sind dem vorliegenden Text der Entscheidung nicht zu entnehmen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |