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Das Landgericht Krefeld verurteilte die Beklagten im Rahmen des VW-Abgasskandals zur Rückzahlung des Kaufpreises für einen Porsche Macan S Diesel, der mit unzulässiger Motorsoftware ausgestattet war. Die Beklagten wurden zudem zur Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten und zur Zahlung von Schadensersatz für weitere Schäden aus der illegalen Software verurteilt. Es wurde festgestellt, dass sich die Beklagten mit der Rücknahme des Fahrzeugs in Annahmeverzug befinden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |