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Ein Anspruch auf Löschung eines HIS-Eintrags wegen fiktiver Abrechnung besteht nicht, da die Datenverarbeitung rechtmäßig ist und ein berechtigtes Interesse der Versicherungswirtschaft zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch und zur korrekten Schadensbeurteilung bei Folgeschäden vorliegt. Auch nach einer Reparatur bleibt ein Löschungsanspruch verwehrt, da das Interesse an der Speicherung der Daten zur Bewertung eines Vorschadens und zur Vermeidung überhöhter Schadensersatzansprüche fortbesteht, selbst wenn keine konkreten Nachweise über die Reparatur vorliegen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |