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Bei einer Instandsetzungslackierung eines Fahrzeugs in Einschichtlackierung der Farbe Weiß ist eine Beilackierung zur Vermeidung von Farbtonunterschieden in der Praxis notwendig und deren Kosten sind erstattungsfähig. Dies gilt auch, wenn eine technische Regel (IFL-Mitteilung) eine Beilackierung bei Einschichtunilacken als 'meistens nicht erforderlich' ansieht, da die praktische Erfahrung der Lackierer im Falle von weißer Einschichtlackierung eine Ausnahme begründet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |