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Hat ein Mitgliedstaat einen EU-Führerschein unter offensichtlichem Verstoß gegen die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes ausgestellt und tauscht ein anderer Mitgliedstaat diesen Führerschein um, wirkt der Wohnsitzmangel in dem umgetauschten Führerschein fort. (wie BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2018 - 3 C 9.17 - BVerwGE 162, 308) 15 (Leitsätze des Gerichts) |