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Das OLG München hat die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München II zurückgewiesen, das einen Mangel eines Wohnmobils wegen vermeintlicher Abschalteinrichtungen nach § 434 Abs. 1 S. 1 oder S. 2 Nr. 2 BGB (Fassung bis zum 31.12.2021) abgelehnt hatte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |