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Ein Schaden durch eine Kollision zwischen einem gezogenen Wohnmobil und einem Zugfahrzeug auf schlammigem Untergrund, bei der die schlammigen Bodenverhältnisse infolge der Witterung ein vollständiges Eingreifen der Bremsen verhinderten, stellt einen Unfall im Sinne der Ziffer A.2.3.2.a. AKB 2023 dar, da eine Einwirkung von außen vorlag. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |