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Ein Leistungsausschluss wegen Vorsatz oder Teilnahme an einem Rennen ist bei einem missglückten Driftmanöver im Kreisverkehr nicht anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden nicht billigend in Kauf genommen hat und es an einer Fahrveranstaltung im Sinne der Versicherungsbedingungen fehlt. Gegen die Annahme von Vorsatz sprechen u.a. die Motivation 'Fahrspaß', die Anwesenheit eines Beifahrers, die Absicht, nach Hause zu fahren, sowie die Reparatur des Fahrzeugs. Ein Rennen liegt nicht vor, wenn es sich um ein spontanes Fahrmanöver eines einzelnen Fahrzeugs ohne gewissen Organisationsgrad handelt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |