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Ein Anspruch nach §§ 826, 31 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Abgasskandal scheitert, wenn das Verhalten des Herstellers zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeugs nicht mehr als sittenwidrig anzusehen war. Dies ist der Fall, wenn das KBA vor Erwerb des Fahrzeugs wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen Maßnahmen angeordnet und darüber in den Medien berichtet wurde, da dies das Vertrauen potenzieller Käufer in eine vorschriftsmäßige Abgastechnik objektiv zerstören und Arglosigkeit beseitigen konnte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |