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Ein Anspruch nach § 826 BGB wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung oder eines unzulässigen Thermofensters in EA 288 Motoren ist nicht schlüssig vorgetragen, wenn der Vortrag als "ins Blaue hinein" anzusehen ist und jegliche tatsächlichen Anhaltspunkte für den Einsatz einer Manipulationssoftware fehlen. Es gibt keinen Erfahrungssatz, der einen Generalverdacht gegenüber sämtlichen Dieselmotoren eines Konzerns begründen kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |