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Der Schutzzweck der § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV und der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 erfasst nicht das wirtschaftliche Selbstbestimmungsrecht eines Fahrzeugkäufers. Die Schlussanträge des Generalanwalts Rantos in der Rechtssache C-100/21 rechtfertigen weder eine Abweichung von der gefestigten Rechtsprechung noch eine Aussetzung des Verfahrens bis zu einer EuGH-Entscheidung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |