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Eine Haftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB im Abgasskandal für den Motortyp EA 288 setzt einen hinreichend konkreten Nachweis einer unzulässigen Abschalteinrichtung im streitgegenständlichen Fahrzeug voraus. Selbst bei Vorhandensein eines Thermofensters ist der Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht zu begründen, wenn kein Bewusstsein eines Gesetzesverstoßes und dessen billigende Inkaufnahme durch den Hersteller vorliegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |