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Zum Anspruch des Käufers eines Dieselfahrzeugs mit "Thermofenster" auf Ersatz des Differenzschadens gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV, wenn das Fahrzeug erst nach dem Aufspielen eines (vom Kraftfahrt-Bundesamt freigegebenen) Software-Updates erworben wurde (Leitsätze des Gerichts) |