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Das OLG Köln hat entschieden, dass die Beklagte zu 3) wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem mit einem Dieselmotor ausgestatteten Wohnmobil zum Schadensersatz verurteilt wird. Die Kläger erhalten 41.346,79 € Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |