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Das OLG Köln hat die Klage eines Versicherungsnehmers auf Deckungsschutz einer Verkehrsrechtsschutzversicherung für Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem 'Dieselskandal' abgewiesen. Der Kläger hatte das streitgegenständliche Fahrzeug im Mai 2017 erworben, während die Verkehrsrechtsschutzversicherung bereits seit Mai 2006 bestand. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |