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Ein Anspruch auf Schadensersatz aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Dieselskandal setzt eine schlüssige Darlegung der Voraussetzungen voraus. Es genügt nicht, dass das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung aufweist, wenn es an Vortrag zu Umständen fehlt, die das Verhalten der für die Beklagte handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen ließen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |