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Ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung besteht, wenn die Beklagte Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Verkehr bringt. Der Kläger kann in diesem Fall die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs verlangen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |