|
Das Landgericht Bielefeld hat entschieden, dass dem Kläger gegen die Beklagte ein Anspruch auf Zahlung aus dem Versicherungsvertrag in Höhe von 13.380,00 EUR zusteht, da das versicherte Fahrzeug durch ein versichertes Brandereignis beschädigt wurde. Die Beklagte hatte sich auf Leistungsfreiheit wegen arglistiger Obliegenheitsverletzung des Klägers bei der Angabe der Kilometerlaufleistung berufen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |