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Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen aus einer Kaskoversicherung wegen eines behaupteten Vandalismusschadens kann abgewiesen werden, wenn das Schadensbild atypisch ist und Indizien für eine Vortäuschung des Versicherungsfalls oder eine vorsätzliche Herbeiführung des Schadens sprechen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |