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Das Landgericht Arnsberg hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in 3 tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 3 tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Wiedererteilung von 5 Jahren angeordnet. Der Schuldspruch war zuvor bereits in Rechtskraft erwachsen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |