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Der Angeklagte wird wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von fünf Jahren keine Fahrerlaubnis zu erteilen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |