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1. Eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille und mehr deutet nach dem aktuellen Stand der Alkoholforschung auf deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten und eine ungewöhnliche Giftfestigkeit hin. 2. Ein positiver Befund des Alkohol-Markers Ethylglucuronid im Haar gibt bei einer Alkoholproblematik Aufschluss über das Konsumverhalten. 3. Die Verwendung alkoholhaltiger Pflegeprodukte für das Barthaar ist nicht geeignet, den Nachweis eines Alkoholkonsums anhand des Alkohol-Markers Ethylglucuronid zu verfälschen. (Leitsätze des Gerichts) |