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Ein Angeklagter wird wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in sechs Fällen, davon zwei im Versuch, jeweils in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Die Einziehung des Wertes von Taterträgen wird angeordnet und ein Adhäsionskläger erhält Schadensersatz. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |