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Das Landgericht Köln verurteilt den Angeklagten wegen Diebstahls, Computerbetruges in zwei Fällen sowie versuchten Computerbetruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Es konnte nicht festgestellt werden, dass der Angeklagte mit einer etwaigen Gewaltanwendung oder dem Einsatz eines Reizstoffsprays durch einen Dritten einverstanden war; vielmehr wollte er lediglich die günstige Situation des Schlafs des Geschädigten ausnutzen und im Falle der Gegenwehr fliehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |