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1. Der durch den Fahrzeugerwerb in den "Dieselfällen" geschädigte Fahrzeugkäufer kann auch im Rahmen von § 852 Satz 1 BGB den kleinen Schadensersatz gegen den Fahrzeughersteller geltend machen. 2. Für die Berechnung des kleinen Schadensersatzes im Rahmen von § 852 Satz 1 BGB ist eine etwaige Händlermarge ohne Bedeutung, sofern der vom Fahrzeughersteller erlangte Händlereinkaufspreis den objektiven Fahrzeugminderwert im Kaufzeitpunkt übersteigt. (Leitsätze des Gerichts) |