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Das Schifffahrtsgericht ist für Schadensersatzansprüche gegen eine Werft wegen eines durch Werftarbeiten verursachten Schadens zuständig. Der führende Kaskoversicherer kann in gewillkürter Prozessstandschaft im Namen der Mitversicherer und des Ausrüsters Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn die Werft ihre Rücksichtnahmepflichten aus dem Werkvertrag verletzt oder deliktisch für ihre Erfüllungsgehilfen haftet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |