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Eine Werft haftet für Schäden an einem Schiff, die durch eine Explosion infolge von Schweißarbeiten ihrer Erfüllungsgehilfen auf einem Tankdeckel verursacht werden, wenn diese Arbeiten trotz eines Gasfreiheitsattests mit Verbot feuergefährlicher Arbeiten im Bereich der Tankdecks durchgeführt wurden und die Explosion darauf zurückzuführen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |