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Der Eigentümer eines privat genutzten Pkw, der die Möglichkeit zur Nutzung seines Pkw infolge eines Verkehrsunfalls einbüßt, hat auch dann einen Schadensersatzanspruch in Form einer Nutzungsentschädigung, wenn er kein Ersatzfahrzeug mietet, sofern Nutzungswille und eine hypothetische Nutzungsmöglichkeit bestehen. Die Höhe der Nutzungsentschädigung bemisst sich nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch. Für Mietwagenkosten gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot, wonach der Geschädigte den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |