|
Einer gewerblichen Autovermietung kann die Führung eines Fahrtenbuchs für ein von ihr zu Vermietungszwecken gehaltenes Kfz aufgegeben werden. Selbst wenn dadurch die Mieteinnahmen aus diesem Kfz sinken, belastet das Fahrtenbuch nicht unverhältnismäßig. Denn eine Autovermietung hat Fahrtenbücher und damit einhergehende Vermietbarkeitseinschränkungen als typisches Risiko ihrer Gewerbeart ihre unternehmerische Kalkulation (Mietpreise) einzustellen. (Leitsätze des Gerichts) |