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Ein gutgläubiger Erwerb eines Gebrauchtwagens durch einen privaten Käufer scheidet aus, wenn eine Vielzahl von Verdachtsmomenten den guten Glauben des Erwerbers ausschließt. Zu solchen Verdachtsmomenten zählen u.a. Diskrepanzen zwischen dem Verkäufer und dessen Ausweis, eine plötzliche Forderung nach Barzahlung, ein verdächtig niedriger Kaufpreis sowie Ungereimtheiten in den Zulassungsdokumenten (Siegel und Stempel von unterschiedlichen Landkreisen). (Orientierungssatz, nicht amtlich) |