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Nur die Gerichte des Saarlandes sind an die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes gebunden. Das Amtsgericht Minden hält die Annahme des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes, standardisierte Messverfahren seien durchweg für Fälle entwickelt worden, in denen Rohmessdaten zur Verfügung standen, für falsch und verweist auf einschlägige BGH-Rechtsprechung, die auch Messungen ohne Rohdaten für verwertbar erachtet. Ein standardisiertes Messverfahren erfordert keine voll automatisierte Messung, die menschliche Handhabungsfehler ausschließt, sondern ein durch Normen vereinheitlichtes technisches Verfahren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |